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   BGH, 29.09.2009 - XI ZR 204/08   

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https://dejure.org/2009,13344
BGH, 29.09.2009 - XI ZR 204/08 (https://dejure.org/2009,13344)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - XI ZR 204/08 (https://dejure.org/2009,13344)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - XI ZR 204/08 (https://dejure.org/2009,13344)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Bestehens einer Gesamtbetragsangabe i.S.d. § 4 Abs. 1 Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) i.R.e. endfälligen Darlehens mit Ansparvertrag

  • Judicialis

    VerbrKrG § 4 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 4 Abs. 1
    Kenntnis des Verbrauchers vom Fehlen der Gesamtbetragsangabe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 204/08
    Der hiergegen erhobene Einwand der Revision, dort sei dem Umstand nicht ausreichend Rechnung getragen, dass im Streitfall - anders als in dem vom Senat am 20. Januar 2009 entschiedenen Fall (XI ZR 504/07, WM 2009, 506) - kein Annuitätendarlehen, sondern ein endfälliges Darlehen mit Ansparvertrag vorliege, rechtfertigt ebenso wenig wie die weitergehenden Angriffe der Revision ein anderes Ergebnis.

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt nicht maßgeblich von demjenigen, der dem Senatsurteil vom 20. Januar 2009 (XI ZR 504/07, WM 2009, 506) zugrunde lag.

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

    Eine entsprechende Betragsangabe bis zum Ende der gesamten Vertragslaufzeit enthält er hingegen nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2009 - XI ZR 204/08, juris und Urteil vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, WM 2010, 1399 Rn. 16).

    Deswegen hat der Senat eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage insoweit in keinem Fall auch nur in Erwägung gezogen (Senat, Urteile vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350 Rn. 30; vom 20. Januar 2009 - XI ZR 504/07, BGHZ 179, 260 Rn. 45 ff.; Beschluss vom 29. September 2009 - XI ZR 204/08, juris und Urteil vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, WM 2010, 1399 Rn. 17).

  • OLG Hamm, 01.03.2010 - 31 U 114/09

    Haftung der finanzierenden Bank für vorsätzliche Falschinformationen durch einen

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 179, 260 = WM 2009, 506; Beschluss vom 29.9.2009 - XI ZR 204/08, Juris), welcher sich der Senat angeschlossen hat, genügt hierzu aber in einem Fall wie dem vorliegenden die Kenntnis des Vertragsinhalts.
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